Anmeldung zum Lehrgang 
                         Standaufsicht
                                                                              Termine                                                                                                                                                               17.11.2024           21.00 Uhr bis 22.30 Uhr
                                                                        28.11.2024           21.00 Uhr bis 22.30 Uhr                                                                                                                                                08.12.2024           21.00 Uhr bis 22.30 Uhr



    

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Vielen Dank für Ihre Anmeldung ! Spätestens morgen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email, inklusive aller benötigten Infos und der Rechnung. Bei kurzfristigen Buchungen, erhalten Sie die Bestätigung innerhalb weniger Stunden.

            

 

               +Den gewünschten Termin im Kontrollkästchen anklicken ! 

             +Bitte Email Adresse und Handynummer fehlerfrei eintragen ! 

             +Falls die Bestätigungsmail nicht ankommt, SPAM-Ordner checken ! 

             +AGB siehe unten auf dieser Seite !

             +Kurzfristige Anmeldung zum Online Lehrgang ist auch am selben                    Tag des Lehrgangs noch möglich, bis 1 Stunde vor Beginn.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

WSK Standaufsichts-Schulungen

Inhaber: Sebastian Reif


Die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Dienstleister und Auftraggeber.

 

Sobald eine Anmeldung zum Lehrgang vorliegt gelten die AGB als genehmigt.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich die AGB zum Lehrgang zu lesen. In der Anmeldung per Email gelten die AGB als anerkannt, wenn per Mausklick ein Kreuz an einem der frei wählbaren Termine gesetzt wurde. Durch das Absenden der Anmeldung per Email, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Anmeldungen und sonstiger Schriftverkehr können auf elektronischen Wege per Email erfolgen und besitzen auch ohne handschriftliche Unterschrift rechtliche Gültigkeit. Bei einer telefonischen Anmeldung kommt ein mündlicher Vertrag zustande, der ebenfalls volle Gültigkeit besitzt. Die telefonische Anmeldung wird per Email bestätigt. Die AGB und Widerrufsfristen gelten hier gleichermaßen.

Widersprüche der AGB  sind innerhalb einer Woche nach Anmeldung an folgende Emailadresse zu richten 

email : standaufsicht.online.network@gmail.com

 

Gesetzliche Widerrufsfrist / Gesetzliches Widerrufrecht
Alle Teilnehmer der Waffensachkundelehrgänge / Waffensachkundeprüfungen können den jeweils zustande gekommenen Vertrag in Textform innerhalb von 14 Tage nach der Anmeldung widerrufen (per E‐Mail). Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf wird per Email bestätigt. 

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig.

 

Widerruf senden an :

email : standaufsicht.online.network@gmail.com

WSK Standaufsichts-Schulungen

Telefunkenstraße 8  

29223 Celle

 

Terminumbuchung:

Eine Terminumbuchung ist möglich, die Zusage dafür bestimmt nur der Dienstleister. Bitte rechtzeitig per Email oder telefonisch bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang beträgt 5 Personen. Ohne das Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, wird der Lehrgang nicht durchgeführt. Wenn ein Teilnehemer die Teilnahme am Lehrgang verpasst, obwohl er einen Teilnahme-Link gesendet bekommen hat, hat der Teilnehmer (nur mit Zustimmung des Lehrgangsträgers) die Gelegenheit an einem anderen Termin teilzunehmen. 

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr besteht nicht, falls die Teilnahme am Lehrgang verpasst wurde.

 

Lehrgangsgebühren:

Der Lehrgangsbetrag ist vor dem Beginn des Lehrganges zu überweisen. Der Lehrgangsleiter kann den Vertrag kündigen, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde oder wenn der Auftraggeber nicht erreichbar ist. Für die Vertragskündigung bedarf es keiner Zustimmung des Teilnehmers.

Bei Ausfällen von Lehrgängen , die durch das Verschulden der WSK Standaufsichts-Schulungen entstanden sind, wird der volle Lehrgangspreis zurückerstattet. Weitere Kosten werden nicht erstattet.

Fällt ein Lehrgang aus, da die Durchführung von den Behörden verboten wurde (z.B. durch ein Gesetz oder eine Verordnung), werden den Teilnehmern Ausweichtermine angeboten. Eine Erstattung der Lehrgangsgebühr ist nur vorgesehen, wenn das Verschulden (des Lehrgangsausfalls) bei der WSK Standaufsichts-Schulungen liegt.

 

Haftung

Für eventuell auftretende Sachschäden oder Personenschäden (während der Online-Konferenz), die nicht fahrlässig von den Lehrgangsträgern oder deren Dozenten verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

Sonstiges

Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Online Lehrgangs, erhält der Teilnehmer einen Schützenausweis per Post, der das Absolvieren des Lehrgangs bestätigt. Es besteht keine Verpflichtung (des Lehrgangsträgers) anderweitige Bescheinigungen auszustellen.

 

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, jedoch übernehmen wir kein Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Verstößt ein Teilnehmer gegen Regeln oder Anordnungen während des Online Lehrgangs, kann er vom Online-Lehrgang ausgeschlossen werden.

 

Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der WSK Standaufsichts-Schulungen haben einen sofortigen Ausschluss aus dem Online-Kurs zur Folge, so dass der zustande gekommene Vertrag ungültig wird.

 

Teilnehmer die in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden (jegliche Raubstraftat, Bedrohung mit Waffen, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Nachstellung (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.

 

Online Lehrgang Standaufsicht

Einige Vereine und Verbände fordern das Absolvieren von Standaufsichtslehrgängen, wenn man als verantwortliche Aufsichtsperson / Standaufsicht eingesetzt werden möchte.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber nicht das Absolvieren eines Aufsichtslehrgangs verlangt, um Aufsicht am Schützen führen zu dürfen. Dem Gesetzgeber reicht die bestandene Waffensachkundeprüfung oder Jägerprüfung, dass man als Standaufsicht eingesetzt werden kann. Also jeder vom Verband oder Verein geforderte Standaufsichtslehrgang ist mehr als der Gesetzgeber überhaupt verlangt, um Aufsicht führen zu dürfen.

Die einzelnen Verbände bestimmen in ihrer Sportordnung, Jagdordnung oder Vereinsordnung für sich selbst, ob ein Standaufsichtslehrgang absolviert werden soll. Das dürfen sie, da es sich um ziviles Recht und insbesondere auch um Hausrecht handelt. Ein Verband oder Verein kann natürlich für sich selbst bestimmen, wer Standaufsicht im eigenen Haus führen soll.                                                                                     

Wenn also ein Standaufsichtslehrgang vom jeweiligen Verband oder Verein gefordert wird, dann ist er zu absolvieren, weil es zu den Anerkennungsrichtlinien des Verbandes gehört.      

Bei den meisten Verbänden reicht jedoch die bestandene Waffensachkundeprüfung, um Aufsicht führen zu dürfen.  

Beispiel : Selbst die Grund-Voraussetzung, um einen kompletten Schießstand als Betreiber führen zu dürfen (der selbst Aufsicht führt), bedarf nur einer bestandenen Waffensachkundeprüfung, mehr fordert der Gesetzgeber nicht, er benötigt keinen zusätzlichen Standaufsichtslehrgang. In der Waffensachkundeprüfung geht die Schulung der Standaufsicht mit auf.                                                                  

Das soll nur als Beispiel dienen, um ihnen aufzuzeigen, dass Standaufsichtslehrgänge nicht vom Gesetzgeber gefordert sind. Der einzige Grund für die Durchführung von Standaufsichtslehrgänge ist, dass einige Verbände das gerne so hätten, dass ein Lehrgang absolviert wird.

Es gibt somit vom Gesetzgeber keine Bestimmung, wie ein Standaufsichtslehrgang aufgebaut sein muss, da er ihn ja gar nicht fordert, ebenso wird keine Prüfung gefordert. Was steckt also dahinter, dass einige wenige Verbände / Vereine / Schießstände nur eigene Standaufsichtslehrgänge aktzeptieren möchten. Leider reine finazielle Interessen ! Man möchte seinen eigenen Lehrgang verkaufen und das nicht aus der Hand geben !

Das einzige was der Gesetzgeber regelt...ist,  dass die Qualifizierung als verantwortliche Aufsichtsperson in den anerkannten sportlichen Verbänden oder jagdlichen Verbänden erfolgen kann. Der jeweilige Verband spricht also die Qualifizierung aus, die Ausbildung kann jedoch auch an anderer Stelle erfolgen, zum Beispiel durch unsere WSK Online-Schulung.

Unser Online Lehrgang Standaufsicht vermittelt die (theoretischen) gesetzlichen Regelungen der "verantwortlichen Aufsichtsperson".

Ein Schützenausweis wird von WSK Standaufsichts-Schulungen ausgestellt, der die Vermittlung der theoretischen Inhalte bestätigt. 

Mit diesem Schützenausweis kann man sich bei seinem Verein / sportlichen Verband oder Jagdverband als Standaufsicht registrieren und als verantwortliche Aufsicht qualifizieren lassen, wenn die Schulung der WSK Standaufsichts-Schulungen akzeptiert wird. 

Die Entscheidung, eine Person als Aufsicht zu bestellen, trifft der Verein / Verband / Standbetreiber selbst, man hat kein Anrecht darauf selbst Aufsicht zu führen. 

Der jeweilige Verein / Verband soll die Registrierung und Qualifizierung als Standaufsicht auf einer Liste niederschreiben und zusätzlich ein Nachweisdokument der Aufsichtsperson aushändigen.

Unsere Schulungen werden nur von staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfern durchgeführt, die zusätzlich eine Schießleiterausbildung (von einem vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverband) absolviert haben.                     Somit ist die Qualifikation der Ausbildung im höchsten Maß gewährleistet. 

 

Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragserfüllung und auch nach deren Beendigung, über alle Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen und ggf. zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung.

 

Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt gleichermaßen für Inlandskunden und Auslandskunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters, außer es wird vertraglich anders vereinbart.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
 

Ab dem 28.11.2024 beträgt der Lehrgangspreis 99 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Ende der AGB.

 

 

Logo

 

© WSK Standaufsichts-Schulungen

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http://www.waffensachkundepruefung-bundesweit.de

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