+Den gewünschten Termin im Kontrollkästchen anklicken !
+Bitte Email Adresse und Handynummer fehlerfrei eintragen !
+Falls die Bestätigungsmail nicht ankommt, SPAM-Ordner checken !
+AGB siehe unten auf dieser Seite !
+Kurzfristige Anmeldung zum Online Lehrgang ist auch am selben Tag des Lehrgangs noch möglich, bis 1 Stunde vor Beginn.
WSK Standaufsichts-Schulungen
Inhaber: Sebastian Reif
Die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Dienstleister und Auftraggeber.
Sobald eine Anmeldung zum Lehrgang vorliegt gelten die AGB als genehmigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die AGB zum Lehrgang zu lesen. In der Anmeldung per Email gelten die AGB als anerkannt, wenn per Mausklick ein Kreuz an einem der frei wählbaren Termine gesetzt wurde. Durch das Absenden der Anmeldung per Email, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Anmeldungen und sonstiger Schriftverkehr können auf elektronischen Wege per Email erfolgen und besitzen auch ohne handschriftliche Unterschrift rechtliche Gültigkeit. Bei einer telefonischen Anmeldung kommt ein mündlicher Vertrag zustande, der ebenfalls volle Gültigkeit besitzt. Die telefonische Anmeldung wird per Email bestätigt. Die AGB und Widerrufsfristen gelten hier gleichermaßen.
Widersprüche der AGB sind innerhalb einer Woche nach Anmeldung an folgende Emailadresse zu richten:
email : standaufsicht.online.network@gmail.com
Gesetzliche Widerrufsfrist / Gesetzliches Widerrufrecht
Alle Teilnehmer der Waffensachkundelehrgänge / Waffensachkundeprüfungen können den jeweils zustande gekommenen Vertrag in Textform innerhalb von 14 Tage nach der Anmeldung widerrufen (per E‐Mail). Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf wird per Email bestätigt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig.
Nach Leistungserhalt (Anwesenheit eines Teilnehmers im durchgeführten Online Lehrgang) erlischt die gesetzliche Widerrufsfrist und der Rechnungsbetrag wird sofort fällig.
Widerruf senden an :
email : standaufsicht.online.network@gmail.com
WSK Standaufsichts-Schulungen
Telefunkenstraße 8
29223 Celle
Terminumbuchung:
Eine Terminumbuchung ist möglich, die Zusage dafür bestimmt nur der Dienstleister. Bitte rechtzeitig per Email oder telefonisch bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang beträgt 5 Personen. Ohne das Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, wird der Lehrgang nicht durchgeführt. Wenn ein Teilnehemer die Teilnahme am Lehrgang verpasst, obwohl er einen Teilnahme-Link gesendet bekommen hat, hat der Teilnehmer (nur mit Zustimmung des Lehrgangsträgers) die Gelegenheit an einem anderen Termin teilzunehmen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr besteht nicht, falls die Teilnahme am Lehrgang verpasst wurde.
Lehrgangsgebühren:
Der Lehrgangsbetrag ist vor dem Beginn des Lehrganges zu überweisen. Der Lehrgangsleiter kann den Vertrag kündigen, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde oder wenn der Auftraggeber nicht erreichbar ist. Für die Vertragskündigung bedarf es keiner Zustimmung des Teilnehmers.
Bei Ausfällen von Lehrgängen , die durch das Verschulden der WSK Standaufsichts-Schulungen entstanden sind, wird der volle Lehrgangspreis zurückerstattet. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Fällt ein Lehrgang aus, da die Durchführung von den Behörden verboten wurde (z.B. durch ein Gesetz oder eine Verordnung), werden den Teilnehmern Ausweichtermine angeboten. Eine Erstattung der Lehrgangsgebühr ist nur vorgesehen, wenn das Verschulden (des Lehrgangsausfalls) bei der WSK Standaufsichts-Schulungen liegt.
Haftung
Für eventuell auftretende Sachschäden oder Personenschäden (während der Online-Konferenz), die nicht fahrlässig von den Lehrgangsträgern oder deren Dozenten verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sonstiges
Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Online Lehrgangs, erhält der Teilnehmer einen Schützenausweis per Post, der das Absolvieren des Lehrgangs bestätigt. Es besteht keine Verpflichtung (des Lehrgangsträgers) anderweitige Bescheinigungen auszustellen.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, jedoch übernehmen wir kein Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Verstößt ein Teilnehmer gegen Regeln oder Anordnungen während des Online Lehrgangs, kann er vom Online-Lehrgang ausgeschlossen werden.
Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der WSK Standaufsichts-Schulungen haben einen sofortigen Ausschluss aus dem Online-Kurs zur Folge, so dass der zustande gekommene Vertrag ungültig wird.
Teilnehmer die in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden (jegliche Raubstraftat, Bedrohung mit Waffen, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Nachstellung (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Online Lehrgang Standaufsicht (Produkterklärung / Geltungsbereich)
Einige Vereine und Verbände fordern das Absolvieren von Standaufsichtslehrgängen, wenn man als verantwortliche Aufsichtsperson / Standaufsicht eingesetzt werden möchte.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber nicht das Absolvieren eines Aufsichtslehrgangs verlangt, um Aufsicht am Schützen führen zu dürfen. Dem Gesetzgeber reicht die bestandene Waffensachkundeprüfung oder Jägerprüfung, dass man als Standaufsicht eingesetzt werden kann. Also jeder vom Verband oder Verein geforderte Standaufsichtslehrgang ist mehr als der Gesetzgeber überhaupt verlangt, um Aufsicht über Schützen führen zu dürfen.
Die einzelnen Verbände bestimmen in ihrer Sportordnung, Jagdordnung oder Vereinsordnung für sich selbst, ob ein Standaufsichtslehrgang absolviert werden soll. Das dürfen sie, da es sich um ziviles Recht und insbesondere auch um Hausrecht handelt. Ein Verband oder Verein kann natürlich für sich selbst bestimmen, wer Standaufsicht im eigenen Haus führen soll.
Wenn also ein Standaufsichtslehrgang vom jeweiligen Verband oder Verein gefordert wird, dann ist er zu absolvieren, weil es zu den Anerkennungsrichtlinien des Verbandes gehört.
Bei den meisten Verbänden reicht jedoch die bestandene Waffensachkundeprüfung, um Aufsicht führen zu dürfen.
Es gibt somit vom Gesetzgeber keine Bestimmung, wie ein Standaufsichtslehrgang aufgebaut sein muss, da er ihn ja gar nicht fordert, ebenso wird keine Prüfung gefordert.
Was steckt also dahinter, dass einige wenige Verbände / Vereine / Schießstände nur eigene Standaufsichtslehrgänge oder eigene Aufsichten aktzeptieren möchten. Meistens reine finanzielle Interessen ! Man möchte seinen eigenen Lehrgang verkaufen oder eine Aufsichtsperson bereitstellen (die sie buchen und bezahlen müssten) und das nicht aus der Hand geben ! Aus finanzieller Sicht eines Schießstandes ist das zwar nachvollziehbar, aber da § 7 WaffG ein Bundesgesetz ist, sollte die Waffensachkunde-Ausbildung bundesweit gleich sein und somit wären theoretisch alle Absolventen gleich ausgebildet.
Das Thema Standaufsicht ist ein Bestandteil der Waffensachkunde-Ausbildung, daher ist es unverständlich, dass einige Vereine und Verbände das Thema Waffensachkunde und Standaufsicht zumeist trennen und in der Waffensachkundeausbildung nur zum notwendigsten Teil mit abhandeln. Es spricht doch nichts dagegen, dass Thema Standaufsicht gleich ausführlich in der Waffensachkundeausbildung komplett zu besprechen, so dass dann keine Zusatzausbildung nötig wäre. Und nochmal zum Verständnis, der Gesetzgeber fordert eine bestandene Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffg (oder bestandene Jägerprüfung) um Aufsicht über Schützen führen zu dürfen !!! Mehr nicht !!!
Das was der Gesetzgeber regelt...ist, dass die Qualifizierung als verantwortliche Aufsichtsperson in den anerkannten sportlichen Verbänden oder jagdlichen Verbänden erfolgen kann. Der jeweilige Verband spricht also die Qualifizierung aus, die Ausbildung kann jedoch auch an anderer Stelle erfolgen, zum Beispiel durch unsere WSK Online-Schulung.
Unser Online Lehrgang Standaufsicht vermittelt die gesetzlichen Regelungen der "verantwortlichen Aufsichtsperson".
Ein Schützenausweis wird von WSK Standaufsichts-Schulungen ausgestellt, der die Vermittlung der theoretischen Inhalte bestätigt.
Mit diesem Schützenausweis kann man sich bei seinem Verein / sportlichen Verband oder Jagdverband als verantwortliche Aufsicht registrieren lassen, wenn die Schulung der WSK Standaufsichts-Schulungen akzeptiert wird. Von den meisten Verbänden und Vereinen wird unsere Online Schulung anerkannt, da es sich um eine vollumfängliche Präsenz-Schulung (durch staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfer) handelt.
Die Entscheidung, eine Person als Aufsicht zu bestellen, trifft der Verein / Verband / Standbetreiber selbst, man hat kein Anrecht darauf selbst Aufsicht zu führen.
Sie müssen sich vor Augen führen, dass Lehrgänge (die sie irgendwo vor Ort absolvieren) zum größten Teil nicht einmal von staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfern durchgeführt werden.
Außerdem versprechen Vor-Ort-Lehrgänge nicht, dass diese dann bei anderen Schießständen oder bei anderen Verbänden besser anerkannt sind. Das Gegenteil ist der Fall, meistens sind diese Lehrgänge dann nur für diesen einen Schießstand anerkannt.
Von der Anerkennungsquote her und der Qualität, ist unser Lehrgang bundesweit ganz vorne ! Es kann natürlich durch Zufall sein, dass sie an den einen Schießstandbetreiber oder Verband in Deutschland gelangen, der nur eigene Standaufsichten akzeptiert. Es gibt mehr als 10tausend Schießstände in Deutschland. Einige möchten halt nur eigene Aufsichten akzeptieren und das nicht aus der Hand geben. Insbesondere der Verband DSB akzeptiert meistens nur eigene Standaufsichten. Im Zweifelsfall fragen Sie ihren Verband, ob er unsere Schulung anerkennt. Die Frage, warum sich wenige Verbände selbst einschränken und nur eigene Lehrgänge akzeptieren möchten, ist nicht schwer zu beantworten. Zumeist möchte man aus finanziellen Interessen seinen eigenen Lehrgang verkaufen.
Normalerweise erkennen sich die meisten Verbände alle Lehrgänge gegenseitig an, dass gebührt der sportliche Umgang miteinander und auch die Logik, da dass WaffG ein Bundesgesetz ist und somit alle Verbände gleichwertig ausgebildet sein sollten. Das vergessen wenige Verbände und schränken sich selbst ein, ohne Erklärungsgrundlage. Mit welcher Begründung also,... sollte der eine vom BVA anerkannte Verband besser sein,... als ein anderer vom BVA anerkannte Verband. Das entbehrt jeglicher Grundlage und macht es unnötig schwierig.
Das ist auch der Grund vieler Nachfragen. Schützen sollten sich bewußt sein, dass es unterschiediche vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Verbände gibt. Die Sportordnungen sind unterschiedlich, aber alle sind staatlich genehmigt.
Es gibt nicht den einen,... besseren Verband. Alle Verbände sind vom BVA gleichwertig staatlich anerkannt !!! Also sollten auch alle Lehrgänge als gleichwertig behandelt werden. Derjenige Verband,... der für sich in Aspruch nimmt,... nur eigene Lehrgänge zu akzeptieren,... ist auch derjenige,... der es schwierig und undurchsichtig für alle macht. An dieser Stelle fehlt es Ihnen gegenüber auch an der Transparenz,... da der einschränkende Verband,... Ihnen nicht mitteilt, dass seine eigenen finanziellen Interessen (seinen eigenen Lehrgang zu verkaufen)... der Hauptgrund dafür ist,... dass andere Lehrgänge nicht akzeptiert werden sollen.
Hier wird vom dem einschränkenden Verband,... der unrichtige Eindruck vermittelt,... dass andere Lehrgänge minderwertig seien, da sie ja in diesem Verband nicht anerkannt werden. Dem ist nicht so !!!.... die Einschränkung bestimmt der Verband für sich selbst... er könnte andere Lehrgänge auch einfach akzeptieren. Vor dem Gesetzgeber sind alle gleich, daher gibt es auch keine plausible Erklärung von dem Verband,... warum er einschränkt. Man könnte auch einfach ehrlich mit seinen Mitgliedern sein,...den wahren Grund nennen,...dass es darum geht,... Geld für den eigenen Verband verdienen zu wollen...Dann wäre zumindest alles klar.
Jagdliche Verbände sind da sehr viel fortschrittlicher organisiert, da wird in den allermeisten Fällen, alles anerkannt.
Unsere Schulungen werden nur von staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfern durchgeführt, die zusätzlich eine Schießleiterausbildung (von einem vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Verband) absolviert haben.
Die Qualifikation der Ausbildung ist im höchsten Maß gewährleistet.
Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragserfüllung und auch nach deren Beendigung, über alle Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen und ggf. zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt gleichermaßen für Inlandskunden und Auslandskunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters, außer es wird vertraglich anders vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Ab dem 19.03.2025 beträgt der Lehrgangspreis 99 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Die Lehrgangsgebühr gestaltet sich dymnamisch. Melden sich sehr viele Personen an, kann der Lehrgang für 99 Euro angeboten werden.
Ende der AGB.
© WSK Standaufsichts-Schulungen
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